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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,105214
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13 B ER (https://dejure.org/2014,105214)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.01.2014 - L 15 AS 436/13 B ER (https://dejure.org/2014,105214)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 436/13 B ER (https://dejure.org/2014,105214)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Soweit das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10. Oktober 2013 (L 19 AS 129/13) eine Prüfung für erforderlich hält, ob das Freizügigkeitsrecht als arbeitsuchender Unionsbürger weiterhin besteht, führt diese Auffassung im Ergebnis dazu, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II - entgegen seinem Wortlaut - nur Unionsbürger betrifft, die entweder selbst über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder die wenigstens die begründete Aussicht haben, in absehbarer Zeit eingestellt zu werden (so ausdrücklich Rn. 68 des o. g. Urteils).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Dies bedeutet, dass unionsrechtswidriges innerstaatliches Recht aus der Perspektive des Unionsrechts gültig bleibt und nur insoweit unanwendbar ist, als das Unionsrecht selbst Geltung verlangt (so Ehlers in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 2. Aufl. 2010, § 11 Rdnr. 39 u.H.a. EuGH, Rs C-184/89 - Nimz - Slg 1991, I-297, Rdnr. 19 ff; vgl. auch Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 5. Aufl. 2011, § 10 Rdnr. 32, S. 158).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Der Senat hat mit seinen Beschlüssen vom 15. November 2013 (u.a. zum Az. L 15 AS 365/13 B ER, veröffentlicht u. a. in juris und abrufbar auf der Homepage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen) für seine Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen europäisches Recht verstößt und damit vom Senat anzuwenden ist.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Im Übrigen hat der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009, Az. C-22/08, Vatsouras, Koupatantze, bei juris Rdnrn. 36 - 38 mit weiteren Nachweisen) bereits entschieden, dass sich europarechtliche Bedenken gegen den Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II lediglich im Hinblick auf die in Art. 39 EG (nunmehr Art. 45 AEUV) vorgesehene Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben können, soweit diese nach Art. 39 Abs. 2 EG (nunmehr Art. 45 Abs. 2 AEUV) zur Gleichbehandlung bei der Gewährung von Leistungen zur Arbeitsmarktintegration führt, es den Mitgliedsstaaten jedoch unbenommen bleibt, die Gewährung auch solcher Beihilfen davon abhängig zu machen, dass eine tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt des jeweiligen Mitgliedsstaates besteht.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Die Voraussetzungen für ein anderes Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) oder gegebenenfalls dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz (vgl. hierzu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) liegen nicht vor.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Soweit das BSG unterdessen mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe und zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 18 AEUV einzuholen, stellt dieses Vorgehen die Rechtsauffassung des erkennenden Senats sachlich nicht in Frage; denn anders, als es für die Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Norm gilt, hängt die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 267 AEUV nicht davon ab, dass das vorlegende Gericht eine von ihm anzuwendende nationale Rechtsnorm für mit dem europäischen Recht unvereinbar hält.
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 436/13
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative; sie dient im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung der Beteiligung des EuGH an der Rechtsentwicklung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 4. Juni 2002, Az. C 99/00 im 14. Absatz).
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